
028 – Rauchentwicklung Gebäude
Die Feuerwehr wurde zu einer mutmaßlichen Rauchentwicklung aus einem Gebäude alarmiert. Vor Ort konnte keine Rauchentwicklung oder dergleichen festgestellt werden, sodass die Feuerwehr nicht weiter tätig werden musste.

Die Feuerwehr wurde zu einer mutmaßlichen Rauchentwicklung aus einem Gebäude alarmiert. Vor Ort konnte keine Rauchentwicklung oder dergleichen festgestellt werden, sodass die Feuerwehr nicht weiter tätig werden musste.

In einem Seniorenheim löste die automatische Brandmeldeanlage aufgrund von Wasserdampf in der Küche aus. Die Feuerwehr Kronberg musste nicht weiter tätig werden.

In einem Seniorenheim löste die automatische Brandmeldeanlage aufgrund eines angebrannten Toasts aus. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

In einem Wohnhaus löste eine Gefahrenmeldeanlage durch einen Feueralarm aus. Kurz nach der Alarmierung der Feuerwehr Kronberg stellte sich die Auslösung als fehlerhaft heraus, weshalb die Feuerwehr nicht tätig werden

In einer Gemeinschaftsunterkunft löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Bei der Erkundung des betroffenen Bereichs konnte eine leichte Rauchentwicklung aus einer Pelletheizung festgestellt werden. Die fehlerhaft gereinigte Heizung wurde an den

Der Feuerwehr Kronberg wurden glimmende Baumstümpfe gemeldet. Nach einer umfangreichen Erkundung des Bereichs mithilfe einer Wärmebildkamera konnte nichts der gleichen festgestellt werden. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

In einem Industriegebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Auslösung erfolgte durch Wasserdampf. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einer Gemeinschaftsunterkunft alarmiert. Nach einer umfangreichen Erkundung konnten Kochdünste als Auslösegrund festgestellt werden. Die Feuerwehr stelle die Anlage zurück und musste

In einem Veranstaltungsgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Ursache der Auslösung konnte auf eine technische Störung der Anlage zurückgeführt werden. Die defekte Brandmeldeanlage wurde anschließend an eine entsprechende Wartungsfirma

In einer Gemeinschaftsunterkunft löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach umfangreicher Erkundung konnte kein Grund für die Auslösung festgestellt werden. Die Feuerwehr stellte die Anlage zurück und musste nicht weiter tätig