
135 – Person in Aufzug
Der Feuerwehr Kronberg wurden zwei Personen in einem stecken gebliebenen Aufzug gemeldet. Die Einsatzkräfte konnten den Aufzug gewaltfrei öffnen und die Personen an den Rettungsdienst übergeben.

Der Feuerwehr Kronberg wurden zwei Personen in einem stecken gebliebenen Aufzug gemeldet. Die Einsatzkräfte konnten den Aufzug gewaltfrei öffnen und die Personen an den Rettungsdienst übergeben.

In einem öffentlichen Gebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer Erkundung des betroffenen Bereichs konnte kein Grund für die Auslösung festgestellt werden. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

In einem öffentlichen Gebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer Erkundung des betroffenen Bereichs konnte kein Grund für die Auslösung festgestellt werden. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

In einem Hotelgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Auslösung erfolgte aufgrund von Reinigungsarbeiten, sodass die Feuerwehr nicht weiter tätig werden musste.

In einem öffentlichen Gebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer umfangreichen Erkundung konnte kein Grund für die Auslösung festgestellt werden. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

Anlässlich des Kunst- und Weinmarktes in der Kronberger Altstadt wurden durch die Feuerwehren Kronberg zwei Brandsicherheitsdienste gestellt und der Löschzug besetzt. Während dieser Zeit kam es zu keinen weiteren Einsätzen.

In einer Seniorenwohnanlage hatte die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst. Bei der Erkundung konnte schnell ein Brandrauch und -geruch wahrgenommen werden, sodass das Einsatzstichwort erhöht und die Feuerwehr Oberhöchstadt dazu alarmiert wurde.

Über den Hausnotruf wurde die Feuerwehr zwecks Notfalltüröffnung zu einer hilflosen Person alarmiert. Die Kräfte der Feuerwehr Oberhöchstadt öffneten die Wohnungstür gewaltfrei und verschafften so dem Rettungsdienst Zugang zum Patienten.

In einer Kindertagesstätte hatte die interne Brandmeldeanlage ausgelöst. Vor Ort konnte kein Grund für die Auslösung festgestellt werden, sodass die Feuerwehr nicht weiter tätig werden musste.