
080 – Notfalltüröffnung
Eine Person, die medizinische Hilfe benötigte, war nicht mehr in der Lage die Tür für den Rettungsdienst zu öffnen, weshalb die Feuerwehr zur Türöffnung alarmiert wurde. Die Wohnungstür konnte zerstörungsfrei

Eine Person, die medizinische Hilfe benötigte, war nicht mehr in der Lage die Tür für den Rettungsdienst zu öffnen, weshalb die Feuerwehr zur Türöffnung alarmiert wurde. Die Wohnungstür konnte zerstörungsfrei

In einem Wohn- und Geschäftshaus löste die Brandmeldeanlage aus. Der betroffene Bereich wurde erkundet und da kein Brandereignis als Grund der Auslösung feststellbar war, musste die Feuerwehr nicht weiter tätig

In einem Wohn- und Geschäftsgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer Erkundung konnte kein ersichtlicher Grund für die Auslösung festgestellt werden.

Am Freitagabend kam es in Steinbach zu einem Brandereignis wobei mehrere Palleten sowie ein Baum in Flammen standen. Das Feuer drohte auf ein Gebäude überzugreifen, weshalb die Feuerwehr Steinbach einen

In einem Büro und Geschaftsgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer Erkundung konnte kein ersichtlicher Grund für die Auslösung festgestellt werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort konnte eine bereits vor Eintreffen der Feuerwehr gelöschte Decke als Auslösegrund festgestellt werden. Die Feuerwehr

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort konnten Bauarbeiten als Auslösegrund festgestellt werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer Tragehilfe für den Rettungsdienst alarmiert. Vor Ort wurde die Person mithilfe der Drehleiter gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.

Am Sonntagvormittag wurde die Feuerwehr Kronberg zu einer Tragehilfe für den Rettungsdienst alarmiert. Die Einsatzkräfte konnten den Patienten mittels Drehleiter aus dem Gebäude retten und anschließend wieder an den Rettungsdienst

In einem Industriegebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer Erkundung konnte kein ersichtlicher Grund für die Auslösung festgestellt werden.