
075 – Auslösung automatische Brandmeldeanlage
In einem Büro und Geschaftsgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer Erkundung konnte kein ersichtlicher Grund für die Auslösung festgestellt werden.

In einem Büro und Geschaftsgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer Erkundung konnte kein ersichtlicher Grund für die Auslösung festgestellt werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort konnte eine bereits vor Eintreffen der Feuerwehr gelöschte Decke als Auslösegrund festgestellt werden. Die Feuerwehr

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort konnten Bauarbeiten als Auslösegrund festgestellt werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer Tragehilfe für den Rettungsdienst alarmiert. Vor Ort wurde die Person mithilfe der Drehleiter gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.

Am Sonntagvormittag wurde die Feuerwehr Kronberg zu einer Tragehilfe für den Rettungsdienst alarmiert. Die Einsatzkräfte konnten den Patienten mittels Drehleiter aus dem Gebäude retten und anschließend wieder an den Rettungsdienst

In einem Industriegebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer Erkundung konnte kein ersichtlicher Grund für die Auslösung festgestellt werden.

In einem Wohn- und Geschäftshaus löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Vor Ort konnten Kochdünste als Auslösegrund festgestellt werden. Die Einsatzkräfte mussten nicht weiter tätig werden.

Die Feuerwehr wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einer Kindertagesstätte alarmiert. Die Auslösung erfolgte ohne ersichtlichen Grund. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Seniorenwohnheim alarmiert. Vor Ort wurde eine Auslösung durch Kammerjägerarbeiten festgestellt. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

In einem Industriegebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Nach einer umfangreichen Erkundung konnte kein Grund für die Auslösung festgestellt werden. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.