
175 – Zimmerbrand
Der Feuerwehr Kronberg wurde eine Rauchentwicklung aus einem Gebäude gemeldet. Vor Ort stellte sich heraus, dass es in einer Sauna im Dachgeschoss brennt. Der Eigentümer hatte bereits eigenständig mit den

Der Feuerwehr Kronberg wurde eine Rauchentwicklung aus einem Gebäude gemeldet. Vor Ort stellte sich heraus, dass es in einer Sauna im Dachgeschoss brennt. Der Eigentümer hatte bereits eigenständig mit den

In einem Industriegebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Auslösung erfolgte ohne ersichtlichen Grund. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

Der Feuerwehr Kronberg wurde ein deutlicher Brandgeruch im Bereich Oberer Thalerfeldweg gemeldet. Die Einsatzkräfte suchten den entsprechenden Bereich weitläufig ab, konnten aber kein Brandereignis feststellen.

In einem Wohnhaus wurde ein unklarer gasähnlicher Geruch gemeldet. Die Feuerwehr kontrollierte durch Messungen den betroffenen Bereich, konnte allerdings kein Gasaustritt feststellen.

In einer Gemeinschaftsunterkunft löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Auslösung erfolgte durch Zigarettenrauch. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden.

Die Feuerwehr wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Geschäftsgebäude alarmiert. Die Auslösung erfolgte aufgrund von Wartungsarbeiten. Die Feuerwehr Kronberg musste nicht weiter tätig werden.

In einem Schulgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Feuerwehr erkundete den betroffenen Bereich und konnte einen Backofen als Grund für die Auslösung feststellen. Die Einsatzkräfte mussten nicht weiter tätig

In einem Hotelgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Auslösung erfolgte durch Wasserdampf. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort konnten Wunderkerzen als Auslösegrund festgestellt werden. Die Einsatzkräfte mussten nicht weiter tätig werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort konnte kein Auslösegrund festgestellt werden. Die Einsatzkräfte mussten nicht weiter tätig werden.