
171 – Auslösung automatische Brandmeldeanlage
In einer Gemeinschaftsunterkunft löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Auslösung erfolgte durch Zigarettenrauch. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden.

In einer Gemeinschaftsunterkunft löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Auslösung erfolgte durch Zigarettenrauch. Die Feuerwehr musste nicht tätig werden.

Die Feuerwehr wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Geschäftsgebäude alarmiert. Die Auslösung erfolgte aufgrund von Wartungsarbeiten. Die Feuerwehr Kronberg musste nicht weiter tätig werden.

In einem Schulgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Feuerwehr erkundete den betroffenen Bereich und konnte einen Backofen als Grund für die Auslösung feststellen. Die Einsatzkräfte mussten nicht weiter tätig

In einem Hotelgebäude löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Die Auslösung erfolgte durch Wasserdampf. Die Feuerwehr musste nicht weiter tätig werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort konnten Wunderkerzen als Auslösegrund festgestellt werden. Die Einsatzkräfte mussten nicht weiter tätig werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort konnte kein Auslösegrund festgestellt werden. Die Einsatzkräfte mussten nicht weiter tätig werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Schulgebäude alarmiert. Vor Ort konnte Wasserdampf als Ursache ausfindig gemacht werden. Die Einsatzkräfte mussten nicht weiter tätig werden.

Die Feuerwehr Kronberg wurde zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Baum alarmiert. Die Einsatzkräfte sicherten das Fahrzeug und überprüften, ob Betriebsstoffe auslaufen.

In einem Hotelgebäude, löste die Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund aus. Die Feuerwehr erkundete die Einsatzstelle und musste nicht weiter tätig werden.

In einem Hotelgebäude, löste die Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund aus. Die Feuerwehr erkundete die Einsatzstelle und musste nicht weiter tätig werden.